Bin schlicht aufgrund von eigener Schlamperei das zweite Jahr in folge nicht ins Labor I gekommen. Blöde Frage jetzt: Kann ich das Labor II trotzdem machen? Sowohl "von rechts wegen" als auch vom Wissenstand her?

Es baut keine Pflicht-LVA auf diesem Wissen auf.streamer hat geschrieben:Hi, würde mich auch interessieren ob Wissen/Erfahrungen aus Laborübungen I und Grundlagen der Elektronik für spätere LVA/LU nötig sind oder ob das Gebiet Elektronik dann sozusagen abgeschlossen ist.
Ja, der Versuch des Anrechnens zaehlt wie ein Antritt.streamer hat geschrieben:Bin am überlegen ob ich versuchen soll diese LVA/LU anrechnen zu lassen(HTL Elektronik) oder Semesterwochenstunden fürs Stipendium zu sammeln.
Kann man auch noch anrechnen lassen wenn man eine LVA negativ abgeschlossen hat?