Hallo Leute,
ich hoffe mir kann jemand mit meinem Anliegen bezüglich Familienbeihilfe zur Hand gehen. Mehrere meiner Freunde behaupten, dass ich für die Familienbeihilfe 8 Semester lang zur Verfügung habe.
Wenn ich aber eine Suche online mache, dann ist immer die Rede von "Gesetzlicher Mindeststudiendauer + 1 Toleranzsemester", also eigentlich von 7.
Was stimmt nun?
Mfg, Burger
Fragen zur Familienbeihilfe
- Almagest
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Re: Fragen zur Familienbeihilfe
Du hast pro Abschnitt 1 Toleranzsemester, sprich 1 Semester im Bacc und 1 Semester im Master. Ergo hast du insgesamt 2, jedoch kannst du beide für den Bacc aufbrauchen (sofern ich nicht falsch liege).
Ein Physiker ist jemand, der jeden technischen Defekt erklären, aber nicht reparieren kann
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Re: Fragen zur Familienbeihilfe
Quelle: http://bmwa.cms.apa.at/cms/content/atta ... e_mail.pdfDie Auszahlung erfolgt grundsätzlich nur für fortgesetzt gemeldete Semester und rich-
tet sich nach der gesetzlichen Studiendauer plus ein Toleranzsemester pro Studienab-
schnitt bzw. plus ein Studienjahr bei Studien ohne Abschnittsgliederung.
Nachdem das Bachelorstudium nicht in Abschnitte gegliedert ist, gilt meines Wissens ein volles Jahr/2 Semester. Dafür kann man, da das Masterstudium als eigenes Studium gezählt wird, die Toleranzsemester nicht in den Master mitnehmen. (keine Garantie auf Richtigkeit)
Für Studienbeihilfe gilt dagegen nur 1 Toleranzsemester, soweit ich weiß (bekomm ich aber nicht, hab daher auch nicht genauer nachgeforscht).
Wichtig ist: Familienbeihilfe wird nur mehr bis zum Ende des 24. Lebensjahres (also 24. Geburtstag) ausgezahlt! 1 Jahr Verlängerung gibt es z.B. für Zivis, Bundesheer, FSJ.