Kommissionelle Prüfung UE

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Hirs_E_Fruit
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Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von Hirs_E_Fruit »

Ich habe jetzt beim 2 Antritt eine negative Beurteilung bei Physik UE bekommen. Wir kann ich mir hier jetzt eine kommissionelle Prüfung vorstellen?

ElizaD
Beiträge: 311
Registriert: 04.01.2007, 07:08

Re: Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von ElizaD »

komissionell ist es erst NACH dem dritten Antritt, dh, nach dem DRITTEN fünfer. das rennt dann so ab, dass du mit dem dekan (in dem fall balasin) vor semesterbeginn reden solltest, damit der das mit dem LVA-Leiter klären kann. Ein guter erster Schritt wäre aber, wenn du zuerst den infragekommenden LVA-Leiter fragst, wie es seiner Erfahrung nach rennt. Da kann dann sein, dass er/sie sagt: Lieber Herr/Frau Hirs_E_Fruit, die Korrektur Ihrer Kurztests wird besonders genau gemacht und ist Chefsache. Eventuell gibts auch 1 oder 2 Feedbackgespräche mit LVA-Leiter und Balasin, woran denn eine bisherige negative Note gelegen haben kann, wovor man sich aber nicht fürchten muss.

Was musst du also klären?
1) Ruhig bleiben.
2) hast du vom TISS eine mail bekommen in der der Wortlaut "komissionell" vorkommt?
-->Nein: Sehr gut, häng dich einfach beim nächsten Antritt ultra-mäßig rein
-->Ja: Schau nach, wer die nächste Übung anbietet und mach ihn auf deine Lage aufmerksam (siehe oben).
Informier dich evtl VORHER bei der fachschaft, wie man mit dem jenigen welchen am besten redet.

lg,
Liz
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Hirs_E_Fruit
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Re: Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von Hirs_E_Fruit »

Sie haben die Prüfung zur LVA 138.007 UE Grundlagen der Physik I (Prüfer: Michael Reissner) bei der 2. Wiederholung am 11.03.2014 nicht bestanden.

Die Prüfungsantritte für unterschiedliche Studien (= verschiedene Kennzahlen) werden zusammengerechnet.

Negativ beurteilte Prüfungen können viermal wiederholt werden. Davon ausgenommen sind Prüfungen zu Lehrveranstaltungen, die Studierende zur Erfüllung der STEOP absolvieren müssen. Diese können nur zweimal wiederholt werden.

Die dritte und vierte Wiederholung haben jedenfalls kommissionell stattzufinden, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird.
Das ist der Mailtext der kamm nachdem ich die Zeugnis benachrichtigung bekamm.

ElizaD
Beiträge: 311
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Re: Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von ElizaD »

das is dann der dritte antritt gewesen, nicht der zweite. dir muss klar sein, dass die lage erst ist. schau gleich heute auf die fachschaft und frag.
EDIT: vor allem die steop solltest du im auge behalten (physik 1 vo is auf jeden fall drin, physik 1 ue weiß i net) , da is echt schnelles handeln angesagt.
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claus
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Re: Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von claus »

hi

mach ihm nicht so ne Panik :)
Sie haben die Prüfung zur LVA 138.007 UE Grundlagen der Physik I (Prüfer: Michael Reissner) bei der 2. Wiederholung am 11.03.2014 nicht bestanden.

Die Prüfungsantritte für unterschiedliche Studien (= verschiedene Kennzahlen) werden zusammengerechnet.

Negativ beurteilte Prüfungen können viermal wiederholt werden. Davon ausgenommen sind Prüfungen zu Lehrveranstaltungen, die Studierende zur Erfüllung der STEOP absolvieren müssen. Diese können nur zweimal wiederholt werden.

Die dritte und vierte Wiederholung haben jedenfalls kommissionell stattzufinden, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges durchgeführt wird.
Ich hab mir erlaubt den wichtigen Teil rot hervorzuheben.

Dies ist nur bei einer VO gegeben.

Genaueres und auch die Durchführung von kom. Prüfungen ist in der Satzung(Studrecht. Teil) geregelt:

http://www.tuwien.ac.at/fileadmin/t/uka ... en_neu.pdf

lg
claus

Hirs_E_Fruit
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Re: Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von Hirs_E_Fruit »

Ich haette doch damals schon bei der 2 negativen note diese mail bekommen müssen oder? wenn der 3/4 antritt kommissionell sind oder?

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claus
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Re: Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von claus »

Ich darf die Satzung zitieren:
§ 21. (1) Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen insgesamt
viermal zu wiederholen. Die dritte und vierte Wiederholung sind jedenfalls kommissionell
abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird.

ElizaD
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Re: Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von ElizaD »

{n_{Wiederholung} }     =     {n_{Antritt}}-1 <-- dh.: 3ter 5er=Email "das nächste mal is komissionell"
ergo: nein, die email hätt nicht früher kommen müssen.

der claus wird schon recht haben, dass in der grundlagen-1 nicht so heiß gegessen wie gekocht wird.
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peter
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Re: Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von peter »

claus hat geschrieben:Ich darf die Satzung zitieren:
§ 21. (1) Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen insgesamt
viermal zu wiederholen. Die dritte und vierte Wiederholung sind jedenfalls kommissionell
abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs durchgeführt wird.
Da die Übungsbeurteilung abhängig vom Institut durch mindestens 3 Tests stattfindet, also NICHT in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs, gibt es meines Wissens bei (zumindest dieser Übung) keine kommissionelle Prüfung.

bergkamp1993
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Re: Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von bergkamp1993 »

"Die Prüfungsantritte für unterschiedliche Studien (= verschiedene Kennzahlen) werden zusammengerechnet."

Heißt das, wenn ich 4 mal neagtiv war in Mathematik für Maschinenbau zum Beispiel, dass ich dann bei Mathematik für Elektrotechnik auch schon den 5. Antritt habe? Oder würde ich dort wieder mit dem 1. Versuch beginnen?

sebix
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Re: Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von sebix »

bergkamp1993 hat geschrieben:"Die Prüfungsantritte für unterschiedliche Studien (= verschiedene Kennzahlen) werden zusammengerechnet."

Heißt das, wenn ich 4 mal neagtiv war in Mathematik für Maschinenbau zum Beispiel, dass ich dann bei Mathematik für Elektrotechnik auch schon den 5. Antritt habe? Oder würde ich dort wieder mit dem 1. Versuch beginnen?
Das sind doch unterschiedliche Lehrveranstaltungen, oder?

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pat
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Re: Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von pat »

Das heißt, dass du dich nicht für ein zweites (drittes,...) Studium inskribieren kannst, um die selbe Prüfung noch x mal abzulegen, nachdem du schon dreimal/viermal durchgefallen bist und jetzt eigentlich kommissionell antreten müsstest.
Ich hab das Forum lieb, weil es schon so lange da ist und man auch Infos von höheren Semestern bekommt :)

bergkamp1993
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Re: Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von bergkamp1993 »

Aber Mathe 1 f. ET und Mathe 1 f. MB werden nicht addiert, sonder zählen sepparat?! Also kann beide theoretisch jeweils 5 mal machen? Ist das richtig so?!

Und danke schonmal an alle für die Antworten :)

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pat
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Re: Kommissionelle Prüfung UE

Beitrag von pat »

Wenn es zwei Vorlesungen aus zwei verschiedenen Studienrichtungen mit zwei verschiedenen Kennzahlen sind, dann schon.

Du musst nur aufpassen, ob die Vorlesung Teil der StEOP ist, was deine maximalen Wiederholungen beschränken könnte (weniger Antritte, trotzdem unabhängig von den Antritten zur anderen Prüfung).
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