Frage zu Einreichung des 2.Abschnittes
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Frage zu Einreichung des 2.Abschnittes
Hallo.
Also, ich bin noch im Diplomstudienplan. Wenn man den 2.ten Abschnitt beendet hat, gibt es dann auch Fristen in Bezug auf die Einreichung alles Zeugnisse, oder geht man einfach aufs Dekanat, gibt Zeugnisse und die notwendigen Formulare ab, und bekommt dann ein paar Tage später das 2te Diplomzeugnis ausgestellt.
Leider weiß ich nicht mehr, wie das beim ersten Diplomzeugnis war
THX
Also, ich bin noch im Diplomstudienplan. Wenn man den 2.ten Abschnitt beendet hat, gibt es dann auch Fristen in Bezug auf die Einreichung alles Zeugnisse, oder geht man einfach aufs Dekanat, gibt Zeugnisse und die notwendigen Formulare ab, und bekommt dann ein paar Tage später das 2te Diplomzeugnis ausgestellt.
Leider weiß ich nicht mehr, wie das beim ersten Diplomzeugnis war
THX
- ibi
- Dr. h.c.
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Re: Frage zu Einreichung des 2.Abschnittes
Es gibt drei Einreichtermine pro Semester.
Einen Monat(!) nach dem Einreichtermin (also ca. 1-3 Monate nach Abgeben der Zeugnisse) bekommt man dann das Diplomzeugnis.
Hier alle (bis jetzt) bekannten Termine in der Zukunft:
(Wer bis spätestens zum Einreichtermin die Unterlagen abgibt kann ab dem Zeugnisabholungsdatum das Diplomzeugnis holen.)
Einreichtermin --> Zeugnisabholung
12. 02. 2009 --> 19. 03. 2009
09. 04. 2009 --> 07. 05. 2009
04. 06. 2009 --> 02. 07. 2009
23. 07. 2009 --> 20. 08. 2009
30. 09. 2009 --> 22. 10. 2009
Falls es nur um die Beihilfen geht:
Wenn Du darum bittest bekommst Du eine Woche(!) nach Abgeben der Unterlage eine Bestätigung, daß Du den 2. Abschnitt hast (zur Vorlage ans Finanzamt / die Beihilfenbehörde / ...)
Einen Monat(!) nach dem Einreichtermin (also ca. 1-3 Monate nach Abgeben der Zeugnisse) bekommt man dann das Diplomzeugnis.
Hier alle (bis jetzt) bekannten Termine in der Zukunft:
(Wer bis spätestens zum Einreichtermin die Unterlagen abgibt kann ab dem Zeugnisabholungsdatum das Diplomzeugnis holen.)
Einreichtermin --> Zeugnisabholung
12. 02. 2009 --> 19. 03. 2009
09. 04. 2009 --> 07. 05. 2009
04. 06. 2009 --> 02. 07. 2009
23. 07. 2009 --> 20. 08. 2009
30. 09. 2009 --> 22. 10. 2009
Falls es nur um die Beihilfen geht:
Wenn Du darum bittest bekommst Du eine Woche(!) nach Abgeben der Unterlage eine Bestätigung, daß Du den 2. Abschnitt hast (zur Vorlage ans Finanzamt / die Beihilfenbehörde / ...)
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Re: Frage zu Einreichung des 2.Abschnittes
danke schön.
ja, ich werd die wohl ansudern, damit ich das zeugnis ein bisschen schneller bekomme.
ja, ich werd die wohl ansudern, damit ich das zeugnis ein bisschen schneller bekomme.
- ManuelO
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Re: Frage zu Einreichung des 2.Abschnittes
ich dachte beim 1. mal ging das alles automatisch??
kann mich nicht erinnern irgendwas eingereicht zu haben
kann mich nicht erinnern irgendwas eingereicht zu haben
- ibi
- Dr. h.c.
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Re: Frage zu Einreichung des 2.Abschnittes
Bestimmt nicht, auch für den 1. Abschnitt mußte man alle Zeugnisse (und weitere Unterlagen) ins Dekanatzentrum bringen.ManuelO hat geschrieben:ich dachte beim 1. mal ging das alles automatisch??
- Gregor
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Re: Frage zu Einreichung des 2.Abschnittes
Hallo,
weiß zufällig jemand was man außer den LVA-Zeugnissen noch zum Einrechen des 2ten Abschnitts benötigt?
Danke,
Gregor der nicht sinnlos aufs Dekanat pilgern will
weiß zufällig jemand was man außer den LVA-Zeugnissen noch zum Einrechen des 2ten Abschnitts benötigt?
Danke,
Gregor der nicht sinnlos aufs Dekanat pilgern will
- ibi
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Re: Frage zu Einreichung des 2.Abschnittes
http://info.tuwien.ac.at/dektnf/1DP.html
* Einzelprüfungszeugnisse
* Bescheide (Anrechnung bzw. Austausch) - falls vorhanden
* Sammelausdruck
* Geburtsurkunde oder Reisepaß
* Sozialversicherungskarte
* aktuelles Studienbuchblatt
* Einzelprüfungszeugnisse
* Bescheide (Anrechnung bzw. Austausch) - falls vorhanden
* Sammelausdruck
* Geburtsurkunde oder Reisepaß
* Sozialversicherungskarte
* aktuelles Studienbuchblatt
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Re: Frage zu Einreichung des 2.Abschnittes
Kurze Anmerkung: Sozialversicherungskarte gibt es eigentlich nicht mehr. Sie wurde durch die E-Card ersetzt.
- ibi
- Dr. h.c.
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Re: Frage zu Einreichung des 2.Abschnittes
... die dort eh keiner sehen will.
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Re: Frage zu Einreichung des 2.Abschnittes
nur zur sicherheit:
so, ich hab jetzt alle zeugnisse beisammen. heißt das, ich kann sofort hingehen, und bekomme mein zeugnis in 1 bis 2 Wochen (falls ich sage, dass ich es wirklich brauche für Studienbeihilfe etc.) oder erledigen die das erst nach der einreichfrist?
so, ich hab jetzt alle zeugnisse beisammen. heißt das, ich kann sofort hingehen, und bekomme mein zeugnis in 1 bis 2 Wochen (falls ich sage, dass ich es wirklich brauche für Studienbeihilfe etc.) oder erledigen die das erst nach der einreichfrist?
- PhilippD
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Re: Frage zu Einreichung des 2.Abschnittes
Was ist daran so unvertändlich?
Dekanatszentrum-Information
Es läuft genauso wie die 1.Diplomprüfung ab. Nach dem die offiziellen Zeugnisse nur an 8 Terminen pro Jahr ausgestellt werden, muss die Einreichung jeweils ca. 1 Monat vorher erfolgen (genaues Datum angegeben).
Offensichtlich kann man binnen einer Woche eine Bestätigung fürs Finanzamt, etc. erhalten.
mfg Philipp
Dekanatszentrum-Information
Es läuft genauso wie die 1.Diplomprüfung ab. Nach dem die offiziellen Zeugnisse nur an 8 Terminen pro Jahr ausgestellt werden, muss die Einreichung jeweils ca. 1 Monat vorher erfolgen (genaues Datum angegeben).
Offensichtlich kann man binnen einer Woche eine Bestätigung fürs Finanzamt, etc. erhalten.
BTW Die 1./2. Diplomprüfung ist mit der letzten Einzelprüfung absolviert, daher sollte das Diplomprüfungszeugnis auch mit dem Datum des letzten Einzelprüfungszeugnisses datiert sein.ibi hat geschrieben:Falls es nur um die Beihilfen geht:
Wenn Du darum bittest bekommst Du eine Woche(!) nach Abgeben der Unterlage eine Bestätigung, daß Du den 2. Abschnitt hast (zur Vorlage ans Finanzamt / die Beihilfenbehörde / ...)
mfg Philipp
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Re: Frage zu Einreichung des 2.Abschnittes
danke für die infos, philipp.
gut ist auch, dass
gut ist auch, dass
denn das sollte auch bedeuten, dass man rückwirkend studienbeihilfe bekommt, auch wenn man das diplomprüfungszeugnis erst später erhält/abholt.BTW Die 1./2. Diplomprüfung ist mit der letzten Einzelprüfung absolviert, daher sollte das Diplomprüfungszeugnis auch mit dem Datum des letzten Einzelprüfungszeugnisses datiert sein.