Was ist daran so unvertändlich?
Dekanatszentrum-Information
Es läuft genauso wie die 1.Diplomprüfung ab. Nach dem die offiziellen Zeugnisse nur an 8 Terminen pro Jahr ausgestellt werden, muss die Einreichung jeweils ca. 1 Monat vorher erfolgen (genaues Datum angegeben).
Offensichtlich kann man binnen einer Woche eine Bestätigung fürs Finanzamt, etc. erhalten.
ibi hat geschrieben:Falls es nur um die Beihilfen geht:
Wenn Du darum bittest bekommst Du eine Woche(!) nach Abgeben der Unterlage eine Bestätigung, daß Du den 2. Abschnitt hast (zur Vorlage ans Finanzamt / die Beihilfenbehörde / ...)
BTW Die 1./2. Diplomprüfung ist mit der letzten Einzelprüfung absolviert, daher sollte das Diplomprüfungszeugnis auch mit dem Datum des letzten Einzelprüfungszeugnisses datiert sein.
mfg Philipp